SOLIT-Edelmetalldepot
Mit dem SOLIT Edelmetalldepot doppelt profitieren! Physische Edelmetalle günstig kaufen und sicher einlagern.
Aktionszeitraum² – vom 10.03. bis 17.04.2025
Depot eröffnen – Prämie sichern!
Vermögensschutz
Strukturierter Vermögensaufbau mit Edelmetallen – für Einsteiger und Profis.
Werterhalt
Gold, Silber, Platin und Palladium sichern langfristig den Wert Ihres Vermögens.
Sparplan Kids
Bauen Sie für Ihr Kind mit einem SOLIT Edelmetallsparplan ein sicheres Vermögen auf.
Mit Ihnen auf Kurs
Ich begleite Sie auf Ihrer Reise – heute, morgen und wenn sich Ihre Pläne ändern.
Top Vermögensschutz
Das SOLIT Edelmetalldepot
Mit dem SOLIT Edelmetalldepot haben Sie die Möglichkeit, günstig und flexibel Bruchstücke an physischem Gold-, Silber-, Platin- oder Palladiumbarren zu erwerben. Dabei erhalten Sie Großhandelskonditionen und können sowohl Einmalkäufe als auch Sparpläne sowie Auszahlpläne zur Verrentung anlegen.

Edelmetalldepot
Für Neukunden bei Depoteröffnungim Aktionszeitraum²
-
Aktionszeitraum 10.03. bis 17.04.2025 -
1 oz Silbermünze Wiener Philharmoniker
erhalten Neukunden bei Eröffnung eines Depots³ mit einer monatlichen Sparrate ab 150 €² oder einer Einmalzahlung von mindestens 2.000 €. -
1 g Gold
sichern sich Neukunden mit einer Einmalanlage im Depot von mindestens 15.000 €. -
¼ oz Goldmünze Wiener Philharmoniker erhalten Neukunden bei einer Investition von mindestens 80.000 €.
-
³Die Antragsstellung muss im Aktionszeitraum (10.03. – 17.04.2025) erfolgen. Maximal eine Bonifikation je Kunde im Aktionszeitraum, nur so lange der Vorrat reicht. Maßgeblich ist die zuerst vorgenommene Transaktion. Der Zahlungseingang bei Einmalzahlung/Nachkauf muss bis spätestens 17.04.2025 erfolgen. Die Prämien werden nach Aktionsende an die SOLIT Vertriebspartner versendet.
Vorteile des
Edelmetalldepots
Gold & Silber einfach kaufen
-
Kauf und Verkauf -
Sparpläne ab 25 EUR
-
Einmalbeiträge ab 2.000 EUR
-
zum London Fixing²
-
Auszahlplan zur Verrentung möglich
-
Zugriff auf Edelmetalle -
Teil- oder komplett Verkauf
-
Physische Auslieferung
-
persönliche Abholung
-
Sicherheit -
Lagerung im Schweizer Hochsicherheitslager
-
Insolvenzgeschützt durch Eigentümergemeinschaft
-
100% versichert zum Wiederbeschaffungswert
-
Weitere Informationen zum Thema Edelmetalldepot finden Sie hier bei meinem Partner SOLIT Group AG.
Ihre Fragen zum Edelmetalldepot
Starten Sie noch heute!
Wissenswertes
Edelmetalldepot einfach erklärt
In unserem FAQ zum SOLIT Edelmetalldepot finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Klicken Sie einfach auf eine Frage, um die entsprechende Antwort anzuzeigen.
Fragen zum SOLIT Edelmetalldepot
Ja, ein SOLIT Edelmetalldepot kann auch für Minderjährige eingerichtet werden. Dafür müssen alle gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und sich identifizieren lassen. Zusätzlich ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen erforderlich.
Das SOLIT Edelmetalldepot bietet eine transparente und sichere Möglichkeit, in Edelmetalle zu investieren. Die wichtigsten Kosten im Überblick:
- Aufgeld: Es fällt ein Aufgeld von 5 % auf den Kaufbetrag an.
- Verwaltungsgebühr: Die laufende Verwaltungsgebühr beträgt 1,6 % p. a. (inkl. MwSt.), was 0,4 % pro Quartal entspricht. Diese Gebühr deckt sämtliche Kosten wie Einlagerung, Versicherung, Verwaltung und den Treuhandservice.
Durch die Vorteile des SOLIT Edelmetalldepots werden diese Kosten in der Regel durch die Einkaufsvorteile im Vergleich zum Direkterwerb von Edelmetallen überkompensiert.
Ja, Sie können Ihr Investment flexibel auf Gold, Silber, Platin und Palladium aufteilen. Nach dem Kauf erhalten Sie eine genaue Übersicht über Ihre Bestände in Gramm.
Ja, Sie können mit einem Ansparplan bereits ab 25 Euro pro Monat schrittweise in Edelmetalle investieren.
Bei einer Einmalanlage ist die Zahlung sofort fällig. Beim Sparplan erfolgt der erste Einzug mit der ersten Monatsrate per Lastschrift.
Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH stellt durch eine Mittelverwendungskontrolle sicher, dass Ihr Geld ausschließlich zum Kauf von Edelmetallen gemäß den Vertragsbedingungen verwendet wird.
Zusätzlich gilt beim Tresorzugang das „6-Augen-Prinzip“: Mindestens drei Personen müssen anwesend sein – ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle.
Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH überwacht als unabhängige Treuhänderin die Mittelverwendung im SOLIT Edelmetalldepot. Sie stellt sicher, dass Kundengelder gemäß den Vertragsbedingungen ausschließlich für den Edelmetallkauf genutzt werden.
Zu ihren Leistungen gehören:
- Regelmäßige Kontrolle: Vierteljährliche physische Inventur durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Transparenz: Information der Kunden über Bestände und wesentliche Entwicklungen.
- Umfassendes Controlling: Überwachung des Depots in der Kauf-, Lager- und Verkaufsphase mit regelmäßiger Berichterstattung an Kunden und Partner.
Nein, es gibt keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, und Sie können Ihr Depot jederzeit ganz oder teilweise kündigen.
Nein, für das SOLIT Edelmetalldepot besteht keine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ihr Verwahrvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit ganz oder teilweise gekündigt werden. Nach der Kündigung haben Sie folgende Möglichkeiten:
Physische Auslieferung: Sie können sich Ihr Edelmetall in Barrenform liefern lassen – Gold ab 1 g, Silber ab 100 g, Platin und Palladium ab 10 g. Dabei fällt eine Auslieferungsgebühr gemäß aktuellem Preisverzeichnis an. Bei Silber, Platin und Palladium aus dem Freilager ist zusätzlich Mehrwertsteuer fällig.
Selbstabholung: Sie können Ihre Edelmetalle persönlich abholen, ohne zusätzliche Kosten.
Verkauf: Alternativ können Sie Ihre Bestände zum aktuellen Londoner Börsenpreis („LBMA Gold Price“, „LBMA Silver Price“, „LBMA Platinum Price“, „LBMA Palladium Price“) abzüglich 1,5 % bei Gold bzw. 3,0 % bei Silber, Platin und Palladium verkaufen.
Falls Sie eine Lieferung wünschen, gibt SOLIT die Transportkosten 1:1 weiter.
Fragen zur Abwicklung
Für die Depoteröffnung müssen Sie den zweiseitigen Depotantrag ausfüllen, in dem Sie auch die Kaufaufteilung auf Gold, Silber, Platin und Palladium festlegen. Zudem müssen Sie sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eindeutig legitimieren. Dies kann entweder durch Ihren Vermittler oder über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post erfolgen.
Der Antrag kann auch bequem digital ausgefüllt werden.
Der Vertrag über die Eröffnung des Edelmetalldepots kommt erst mit Annahme (Gegenzeichnung) durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH zustande, ohne dass es eines Zugangs der Annahmeerklärung beim Kunden bedarf. Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH wird den Kunden über die Annahme und das Wirksamwerden des Vertrags schriftlich unterrichten.
In der Regel wird der Barrenkauf am Handelstag nach der Einzahlung des Kunden durchgeführt, spätestens jedoch innerhalb von zwei Handelstagen. Sollte der Kauf an einem Handelstag aus einem wichtigen Grund nicht möglich sein, erfolgt der Erwerb am nächstmöglichen Handelstag.
Direkt nach dem Barrenkauf, der innerhalb von drei Tagen nach vollständigem Eingang des Kaufbetrages zzgl. Aufgeld auf dem Treuhandkonto erfolgt, wird im speziell eingerichteten und gesicherten Login-Bereich auf der Webseite der SOLIT Gruppe (www.solit-kapital.de) bzw. der SOLIT App die gekaufte Menge und der entsprechende Kurs hinterlegt. Der Kunde kann diesen Bereich über seinen passwortgeschützten Zugang einsehen. Zudem erhält der Depotinhaber zu seinem Einmalkauf vom Treuhänder eine Kaufbestätigung über die erworbene Menge Edelmetalle (in Gramm) übersandt.
Ab dem Kauf partizipiert der Kunde voll an der Kursentwicklung. Die Preisentwicklung wird ebenfalls auf der Webseite der SOLIT Gruppe abgebildet.
Sie haben einen direkten Anspruch auf Ihr Edelmetall als Eigentümer des Depots. Die Ein- und Auslagerung von Edelmetallbarren erfolgt ausschließlich im 6-Augen-Prinzip, wobei ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle anwesend sein muss. Keine Person hat allein Zugang zu den Tresoren und Schließfächern. Alle Ein- und Auslagerungsvorgänge werden von der Treuhänderin überwacht und protokolliert. Darüber hinaus veranlasst die Treuhänderin viermal jährlich eine körperliche Inventur durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Zwei Mal im Jahr erhalten Sie eine individuelle Aufstellung über Ihr Edelmetalldepot. Der Jahresdepotauszug wird zum letzten Handelstag jedes Kalenderjahres erstellt und ist im geschützten Kundenbereich der SOLIT Gruppe sowie in der SOLIT App verfügbar. Zwischen diesen Abrechnungen können Sie jederzeit den Stand Ihres Edelmetalldepots sowie alle relevanten Unterlagen transparent in Ihrem passwortgeschützten Bereich einsehen.
Ja, alle depotrelevanten Unterlagen, wie z. B. Kaufabrechnungen, Barrenlisten und Dokumentationen von Ein- und Auslagerungen, werden im geschützten Kundenbereich hinterlegt und sind für den Kunden jederzeit einsehbar.
Ja, SOLIT bietet volle Transparenz. Über einen geschützten Login-Bereich auf der Webseite der SOLIT Gruppe sowie in der SOLIT App können Anleger jederzeit ihren aktuellen Edelmetalldepotstand einsehen.
Als Eigentümer des Depots können Sie eigenständig über Ihren Miteigentum-Bruchteil am Sammelbestand der Edelmetalle verfügen. Das bedeutet, Sie können jederzeit physisch auf Ihren Anteil zugreifen.
Ein Zollfreilager oder Transitbereich ist eine zollneutrale Zone, in der Güter wie Edelmetalle ohne Mehrwertsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer gelagert werden können.
Umschreibungen und Schenkungen sind grundsätzlich kostenfrei. Zudem können Sie jederzeit eine Bevollmächtigung ernennen.
Fragen zum Thema Steuern
Ja, innerhalb der Spekulationsfrist können Verluste steuerlich abgesetzt werden, jedoch nur in Verbindung mit anderen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Für eine detaillierte steuerliche Beratung sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden, da diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine individuelle Beratung ersetzen.
Nein, beim Erwerb von Silber, Platin und Palladium in das SOLIT Edelmetalldepot entfällt die übliche Mehrwertsteuer, da die Einlagerung in einem Zollfreilager erfolgt. Mehrwertsteuer wird nur bei physischer Auslieferung erhoben, und zwar zum jeweiligen Mehrwertsteuersatz des Ziellandes. Bei einer (Teil-)Kündigung ohne physische Auslieferung fällt keine Mehrwertsteuer an.
Für eine individuelle steuerliche Beratung sollten Sie jedoch einen Steuerberater konsultieren, da die hier dargestellten Informationen allgemeiner Natur sind und keine individuelle Beratung ersetzen.
Ja, Gewinne aus physischen Edelmetallen sind abgeltungssteuerfrei, sofern die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten wird. Für in Deutschland steuerlich veranlagte Privatpersonen sind diese Gewinne nach Ablauf dieser Frist steuerfrei.
Für eine individuelle steuerliche Beratung sollten Sie jedoch einen Steuerberater konsultieren, da die hier dargestellten Informationen allgemeiner Natur sind und keine individuelle Beratung ersetzen.
Fragen zur Lagerung
Die Edelmetalle werden bei der Zürcher Freilager AG gelagert, was eine weitgehend bankenunabhängige Aufbewahrung ermöglicht. Weitere Informationen zur Lagergesellschaft finden Sie auf den Webseiten www.zf-immo.ch und www.embraport.ch.
Die Zürcher Freilager AG gehört zu 100 % der AXA Leben AG, Winterthur.
Der Zugang zum Tresorraum erfolgt stets im 6-Augen-Prinzip, das heißt, er wird nur durch einen Vertreter von SOLIT, einen Vertreter der Treuhänderin und einen Vertreter der Zürcher Freilager AG gleichzeitig gewährt. Der Zugang zum Freilager ist nur möglich, wenn der Schweizer Zoll anwesend ist. Sollte das Zollbüro nicht besetzt sein, etwa während der Mittagspause, bleibt das Zollfreilager geschlossen.
Die Edelmetallbestände sind bei der AXA Leben AG zum Wiederbeschaffungswert gegen Raub und Diebstahl versichert.